Gastspielordnung


1.

 

Passive Vereinsmitglieder und Nicht-Vereinsmitglieder können bis zu 5-mal pro Kalenderjahr von aktiven Vereinsmitgliedern zu Gastspielen eingeladen werden.
Die Gebühr beträgt pro Gastspiel und Gast 5,00 €.
Das einladende aktive Vereinsmitglied ist für die Entgegennahme der Gastgebühren und die Weiterleitung an den/die Kassierer/in verantwortlich.

 

2.

 

Bei Erwerb der Mitgliedschaft während der laufenden Saison werden die Gastgebühren mit dem Jahresbeitrag des neuen Mitgliedes verrechnet.

 

3.

 

Vereinsangehörende Kinder und Jugendliche können nach Maßgabe dieser Gastspielordnung mit Gästen bis zum Alter von 18 Jahren bis 18.00 Uhr kostenlos spielen. Danach nur, wenn keine erwachsenen Mitglieder die Plätze belegen wollen.

 

4.

 

Von Trainern geleistete Trainerstunden für passive Vereinsmitglieder und Nicht-Vereinsmitglieder werden mit 5,00 € pro Spiel berechnet.
Die Trainer sind für die Entgegennahme der Gastgebühren und die Weiterleitung an den/die Kassierer/in verantwortlich.

 

5.

 

Mannschaften anderer Vereine, die mit Genehmigung des Vorstandes ihre Heimspiele während der Medenrunde auf unseren Plätzen austragen, haben pro Mannschaftsspiel 72,00 € zu zahlen.

 

6.

 

Verstöße gegen diese Gastspielordnung können vom Vorstand gem. § 3 (3) der Satzung geahndet werden.

 

 

Der Vorstand
(gültig ab 01.01.2024)